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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer - Kaufkraftunterschied als Werbungskosten

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 312 Heft 8 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Ein beruflich bedingter und aus dem Kaufkraftunterschied resultierender Verpflegungsmehraufwand muss bei der Berechnung der Progressionseinkünfte beachtet werden; aufgrund der Festlegung der Hundertsätze für die Zulagenbemessung mit einem Wert von 100 scheidet eine Abzugsfähigkeit als Werbungskosten aber aus.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 8 EStG; § 21 Abs 1 Z 1 GehG; § 16 Abs 1 Z 9 EStG

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