Zusammenfassung: Der UFS erläutert, welche Rechtswirkungen die Nichtgestellung von Produkten im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach sich zieht und welche Ermittlungspflichten das Zollamt bezüglich der Begründung der Zollschuld und der Person des Zollschuldners trifft.
Rechtsgrundlagen: Art 203 Abs 3 ZK

