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Anwendung der Opfertheorie (Restbuchwert und Abbruchkosten des Altgebäudes zählen zu den Herstellungskosten des Neugebäudes) im Geltungsbereich des EStG 1988

SteuerrechtAnm von Andreas FreisingerUFS aktuell 2006, 184 - 186 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 6 Z 1 EStG 1988; § 8 Abs 4 EStG

Der VwGH erläutert, dass die Abbruchkosten und der Buchwert eines Althauses nicht zu den Herstellungskosten eines Neugebäudes gezählt werden können; die Opfertheorie wird somit nicht mehr vertreten.

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