Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht für Gesellschafterdarlehen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 Abs 4 GebG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht für Gesellschafterdarlehen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 Abs 4 GebG
Schlagwörter:
