Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert die Einforderung des NoVA-Zuschlags für Neufahrzeuge als gemeinschaftsrechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 6 NoVAG; § 11 Abs 2 NoVAG; § 201 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert die Einforderung des NoVA-Zuschlags für Neufahrzeuge als gemeinschaftsrechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 6 NoVAG; § 11 Abs 2 NoVAG; § 201 BAO
Schlagwörter:
