Zusammenfassung: Die für die Mitversicherung der Lebensgefährtin entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die für die Mitversicherung der Lebensgefährtin entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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