Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Zulassungspflicht für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG; § 82 Abs 8 KFG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Zulassungspflicht für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG; § 82 Abs 8 KFG
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