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Auswahl- und Kontrollpflichten bei Übertragung der steuerlichen Agenden an einen Prokuristen; Haftung des Prokuristen nach § 9 BAO?

SteuerrechtAlfred ZinöckerUFS aktuell 2006, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zu den überwachungs- und Auswahlpflichten bei Übertragung der steuerrechtlichen Pflichten an den Prokuristen Stellung und prüft, ob auch den Prokuristen selbst eine Verantwortlichkeit trifft.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO

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