§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988; § 6 Z 9 EStG 1988
Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser zur Schätzung des fiktiven Anschaffungsaufwands eines bebauten Grundstücks Stellung nahm und darlegte, dass keine Restnutzungsdauer angenommen darf, die mit der gesetzlichen Vermutung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 nicht in Einklang steht.

