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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer - Aufwendungen für die Verlängerung eines Privatpilotenscheines

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 396 Heft 10 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Die Ausgaben, die für Absolvierung von Flugstunden zum Zweck der Verlängerung der Privatpilotenlizenz aufgewendet werden, können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG

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