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WerbeAbgG: Zum Anzeigenabgabegesetz ergangene Judikatur ist nicht anwendbar - Internetwerbung ist nicht werbeabgabepflichtig

SteuerrechtNorbert SchrottmeyerUFS aktuell 2005, 322 - 328 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Internetwerbung unterliegt nicht der Werbeabgabepflicht.

Rechtsgrundlagen: § 1 WerbeAbgG

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