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Nebenberufliche Tätigkeit als Musiker und Komponist Liebhaberei?

SteuerrechtFranz ZeitlhoferUFS aktuell 2005, 318 - 321 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die nebenberufliche Betätigung als Musiker und Komponist als steuerliche Liebhaberei zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 2 LVO; § 200 Abs 2 BAO

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