Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die nebenberufliche Betätigung als Musiker und Komponist als steuerliche Liebhaberei zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 2 LVO; § 200 Abs 2 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die nebenberufliche Betätigung als Musiker und Komponist als steuerliche Liebhaberei zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 2 LVO; § 200 Abs 2 BAO
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