Zusammenfassung: Eine Pädagogin kann die Ausgaben für eine auch privat veranlasste Studienreise nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: Eine Pädagogin kann die Ausgaben für eine auch privat veranlasste Studienreise nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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