Zusammenfassung: Die Nachreichung der Beilage zur Steuererklärung zur Beantragung der Lehrlingsausbildungsprämie ist bei zum Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheids zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 108f EStG
Zusammenfassung: Die Nachreichung der Beilage zur Steuererklärung zur Beantragung der Lehrlingsausbildungsprämie ist bei zum Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheids zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 108f EStG
