Zusammenfassung: Die Versandhandelsregelung gelangt unabhängig vom Bestellmodus zur Anwendung. Die Beantragung der Vorabentscheidung zur Überprüfung der Gemeinschaftsrechtskonformität der Rechtsakte anderer Mitgliedsstaaten ist unzulässig.
Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 3 UStG 1994; Art 234 EGV

