Zusammenfassung: Die Abschreibung aktivierungspflichtiger Mieterinvestitionen bestimmt sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, höchstens aber nach der voraussichtlichen Dauer des Bestandverhältnisses.
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG; § 8 Abs 1 EStG
Schlagwörter:

