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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Beamtenaufstiegsprüfung - Werbungskosten?

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2005, 30 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Da die Beamtenaufstiegsprüfung steuerlich einer AHS-Ausbildung gleichzustellen ist, kommt ein Werbungskostenabzug für die dabei anfallenden Ausgaben nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG

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