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Leistungsort bei Organisation von Kongressen

SteuerrechtMichael RauscherUFS aktuell 2005, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung des umsatzsteuerlich relevanten Leistungsorts bei der Organisation von Kongressveranstaltungen Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1 UStG 1994; § 3a UStG; § 12 UStG; § 1 VO BGBl 1995/279

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