Zusammenfassung: Bei Verlegung des Familienwohnsitzes von einem weit vom Arbeitsplatz entfernten Ort in einen ebenso weit entfernten Ort kommt ein Werbungskostenabzug für die doppelte Haushaltsführung nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG

