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Keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei grobem Verschulden des Abgabepflichtigen

SteuerrechtFranz AlthuberUFS aktuell 2005, 38 - 41 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Die aus grobem Verschulden des Steuerpflichtigen unterlassene Geltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln schließein die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens aus.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 lit b BAO

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