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Rückzahlung von verjährten gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgaben unzulässig?

SteuerrechtAnm von Christian HuberUFS aktuell 2005, 406 - 409 Heft 11 und 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der gemeinschaftsrechtswidrig eingehobene verjährte Erhöhungsbeitrag zur Normverbrauchsabgabe rückerstattet werden kann und erläutert, dass eine Festlegung von Selbstberechnungsabgaben nur innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen kann. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abgabenfestlegung sei im Abrechnungsbescheidverfahren nicht möglich.

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