Zusammenfassung: Die Gewährung der Steuerbegünstigung für begünstigte Auslandstätigkeiten setzt bei Personalgestellungen keine Personalbereitstellung durch inländische Arbeitgeber voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
Zusammenfassung: Die Gewährung der Steuerbegünstigung für begünstigte Auslandstätigkeiten setzt bei Personalgestellungen keine Personalbereitstellung durch inländische Arbeitgeber voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
