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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Keine Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit bei der Grunderwerbsteuer

SteuerrechtHedwig Beranek-WeberUFS aktuell 2005, 414 Heft 11 und 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Erhält der Pfandgläubiger als Meistbietender den Zuschlag für ein Grundstück, kann bei der Bemessung der Grunderwerbsteuerpflicht keine Herausrechnung des Pfandrechtsbetrags erfolgen.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 Z 4 GrEStG

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