Zusammenfassung: Der UFS betont, dass die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG im Lichte der gebotenen Arbeitnehmerfreizügigkeit auch bei Auslandsmontagetätigkeiten durch Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen zur Anwendung gelangen müsse.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG; Art 39 EGV

