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Kosten für Viagra: Außergewöhnliche Belastung oder Lebensführung?

SteuerrechtAnm von Bernhard RennerUFS aktuell 2005, 403 - 404 Heft 11 und 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die Ausgaben für Viagra können nicht als steuerliche außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 22 EStG; § 133 Abs 2 ASVG; § 34 EStG; § 35 EStG

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