Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Aufwendungen für eine In-vitro-Fertilisation steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: Rz 904 LStR 2002; § 34 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Aufwendungen für eine In-vitro-Fertilisation steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: Rz 904 LStR 2002; § 34 EStG
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