Zusammenfassung: Der UFS nimmt zum Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen potentiellen Werbungskosten und steuerfreien Bezügen Stellung und prüft die Voraussetzungen einer Gegenrechnung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 EStG; § 3 Abs 1 Z 8 EStG

