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Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtliche strafbare Tat als Wiederaufnahmegrund

SteuerrechtAnm von Rudolf FrechUFS aktuell 2005, 371 - 372 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Der Verweis auf eine laufende Voruntersuchung des Landesgerichts begründet nicht den Wiederaufnahmegrund der " anderen gerichtlich strafbaren Tat" iSd § 303 Abs 1 lit a BAO.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 lit a BAO

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