Zusammenfassung: Die erst nachträgliche Ausstellung eines Parkausweises für Behinderte steht der Abzugsfähigkeit der Mehrkosten eines Gehbehinderten nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 7 EStG; § 3 VO BGBl 303/1996
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Zusammenfassung: Die erst nachträgliche Ausstellung eines Parkausweises für Behinderte steht der Abzugsfähigkeit der Mehrkosten eines Gehbehinderten nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 7 EStG; § 3 VO BGBl 303/1996
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