Zusammenfassung: Ein Lebensgefährte kann die rückgezahlten Raten eines Kredits, der für Investitionen in die Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, nicht als Sonderausgaben in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 EStG
Zusammenfassung: Ein Lebensgefährte kann die rückgezahlten Raten eines Kredits, der für Investitionen in die Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, nicht als Sonderausgaben in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 EStG
