Zusammenfassung: Sofern die Absicht eines in Ausbildung befindlichen angehenden Hubschrauberpiloten zur künftigen Berufsausbildung nicht klar erkennbar ist, ist eine vorläufige Abgabenfestsetzung zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
Zusammenfassung: Sofern die Absicht eines in Ausbildung befindlichen angehenden Hubschrauberpiloten zur künftigen Berufsausbildung nicht klar erkennbar ist, ist eine vorläufige Abgabenfestsetzung zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
