Zusammenfassung: Auch Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds sind im Zuflusszeitpunkt zu besteuern.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Auch Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds sind im Zuflusszeitpunkt zu besteuern.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 EStG
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