Zusammenfassung: Jene Begräbniskosten, die nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastung abzüglich eines Selbstbehaltes in Abzug gebracht werden .
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Jene Begräbniskosten, die nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastung abzüglich eines Selbstbehaltes in Abzug gebracht werden .
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG
