Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Liebhabereiprüfung bei einem Jagdbetrieb Stellung und erläutert, dass ein Verlustvortrag bei einer Fortführung eines bestehenden Betriebes nicht zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 LVO; § 18 Abs 6 EStG; § 18 Abs 7 EStG

