Zusammenfassung: Bei einer Hausvermietung durch eine Hausgemeinschaft sind auch die Einkünfte, die aus der Mietvermietung eines Hausantennenstandorts lukriert werden, den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 LVO; § 28 EStG

