Zusammenfassung: Ein Lauftrainer kann keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen; ein Anspruch auf Tagesdiätsätze setzt den Anfall von Nächtigungskosten voraus.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit c EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
Zusammenfassung: Ein Lauftrainer kann keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen; ein Anspruch auf Tagesdiätsätze setzt den Anfall von Nächtigungskosten voraus.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit c EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
