Zusammenfassung: Bei Beteiligungen kommt eine Abschreibung für die außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 4 EStG; § 4 Abs 3 EStG; § 184 BAO
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Zusammenfassung: Bei Beteiligungen kommt eine Abschreibung für die außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 4 EStG; § 4 Abs 3 EStG; § 184 BAO
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