Zusammenfassung: Ein Guthaben auf dem Steuerkonto steht der Festlegung von Anspruchszinsen nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 205 BAO
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Zusammenfassung: Ein Guthaben auf dem Steuerkonto steht der Festlegung von Anspruchszinsen nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 205 BAO
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