Zusammenfassung: Auch bei historischen Fahrzeugen kommt kein Abstellen auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und somit eine Pflicht zur Aliquotierung der Jahresversicherungssteuer in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 VersStG
Zusammenfassung: Auch bei historischen Fahrzeugen kommt kein Abstellen auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und somit eine Pflicht zur Aliquotierung der Jahresversicherungssteuer in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 VersStG
