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Umbuchung eines Guthabens auf das Abgabenkonto eines Dritten nach Aufrechnung

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 257 - 258 Heft 6 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der UFS erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt zur amtswegigen Umbuchung und Aufrechnung von Steuergutschriften und Steuerverbindlichkeiten des Abgabenschuldners legitimiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 213 BAO; § 215 BAO; § 216 BAO; § 1438 ABGB

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