Zusammenfassung: Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht setzt die körperliche Übergabe der Kennzeichentafel oder des Zulassungsscheins bei der Zulassungsstelle voraus.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 10 KfzStG 1992
Zusammenfassung: Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht setzt die körperliche Übergabe der Kennzeichentafel oder des Zulassungsscheins bei der Zulassungsstelle voraus.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 10 KfzStG 1992
