Zusammenfassung: Der rückgestaute Instandsetzungsaufwand ist bei der Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten eines Grundstücks einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 8 EStG
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Zusammenfassung: Der rückgestaute Instandsetzungsaufwand ist bei der Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten eines Grundstücks einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 8 EStG
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