Zusammenfassung: Der Autor betont die gebotene Schlüssigkeit und objektive Nachvollziehbarkeit von Verkehrswertschätzgutachten von Gründstücken und beschreibt die Rechtsfolgen, die inhaltliche Ungenauigkeiten nach sich ziehen.
Rechtsgrundlagen: § 167 BAO; § 177 BAO

