Zusammenfassung: Die Ausgaben für Familienheimfahrten können auch bei Vorliegen eines nur befristeten Arbeitsvertrags als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG
Zusammenfassung: Die Ausgaben für Familienheimfahrten können auch bei Vorliegen eines nur befristeten Arbeitsvertrags als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG
