Zusammenfassung: Sofern bereits beim ersten innergemeinschaftlichen Erwerb die Überschreitung der Erwerbsschwelle erkennbar ist, kann die Ausnahmebestimmung des Art 1 Abs 4 UStG nicht zur Anwendung gelangen.
Rechtsgrundlagen: Art I Abs 4 Z 2 UStG idF vor BGBl I Nr 106/1999

