Zusammenfassung: Für die Bemessung des Pendlerpauschales ist nicht zwangsläufig die kürzeste Fahrtstrecke zugrundezulegen; vielmehr sind auch Kriterien wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss sowie die gebotene Lärm- und Abgasvermeidung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG

