Zusammenfassung: Sofern der Arbeitgeber die von ihm geleisteten Kostenersätze für die Übersiedlungskosten des Arbeitnehmers als steuerpflichtigen Lohn einstuft, kann dieser die mit dem Umzug in Verbindung stehende Ausgaben als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

