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Gemeinnützigkeit einer studentischen Altherrenverbindung

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 81 - 83 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Wird die Pflege der studentischen Tradition als nur einer von mehreren Hauptzwecken in der Vereinssatzung eines Hochschulverbandes festgelegt, sind die Kriterien der Gemeinnützigkeit nicht erfüllt.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 lit a ErbStG 1955, § 34 BAO

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