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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - krankheitsbedingte Heilmittel

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2004, 42 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Die Ausgaben für den Erwerb optischer Brillen und von Hörgeräten können nicht als Werbungskosten, wohl aber als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 7 EStG; § 20 Abs 1 Z 1 EStG

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