Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Absolvierung des Seminars " Selbstwert und Kommunikation" können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Absolvierung des Seminars " Selbstwert und Kommunikation" können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
